Kühne Mediation in Dresden, Boris Kühne, Birgit Kühne

Was ist eine Mediation?

Der Grundgedanke der Mediation (lat. Vermittlung) ist bereits sehr alt und hat seinen wissenschaftlichen Ursprung im 17. Jahrhundert.

In Deutschland wird der Mediation jedoch erst seit den 70er Jahren eine immer wichtigere Rolle zuteil. Nach neuesten Änderungen in der Zivilprozessordnung bildet das Mediationsverfahren heute sogar eine der Voraussetzungen dafür, ein Klageverfahren betreiben zu können (§ 253 ZPO).

Hierdurch wird deutlich, dass auch der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Mediationsverfahren grundsätzlich geeignet ist eine außergerichtliche Lösungsmöglichkeit zu erreichen und gerichtliche Anträge und Klagen vermieden werden können.

Aus diesem Grund, nämlich der zunehmenden Bedeutung der Mediation in der Streitbeilegung, wurde im Jahr 2012 das Mediationsgesetz verabschiedet, welches seit dem 26.07.2012 in Kraft getreten ist. In § 1 des Mediationsgesetzes wird das Verfahren und die Stellung des Mediators wie folgt umschrieben:

 

§ 1 Meditationsgesetz:

„Eine Mediation ist laut Gesetz ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist dabei eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“

 

Die Mediation ist somit ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem es das Ziel der Beteiligten (Medianten) ist, mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren, freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes herbeizuführen. Dabei bedient sich der Mediator zur Konfliktlösung eines streng systematisierten und wissenschaftlichen Verfahrens, welches sich an dem sog. Havard-Konzept orientiert. Entscheidungen für die Beteiligten trifft der Mediator dabei keine.

Bei der Lösung der Konflikte stehen die Eigenverantwortlichkeit und die Grundbedürfnisse, d.h. die Interessen der Beteiligten im Vordergrund. Der Mediator als sogenannter allparteilicher Vermittler ist hierbei verantwortlich für den Ablauf und die Einhaltung des Verfahrensprozesses. Zudem unterstützt er die Beteiligten bei der Ausarbeitung der Lösungsmöglichkeiten sowie der Umsetzung.

Unter Anwendung dieses komplexen Verfahrensprozesses wird in der Praxis oftmals eine Lösung des konkreten Konflikts erreicht und zudem das Verhältnis der Beteiligten zueinander nachhaltig positiv beeinflusst. Ziel der Mediation ist es unter Anwendung eines streng wissenschaftlichen Verfahrens mit Hilfe des Mediators und unter Wahrung der jeweiligen Belange und Interessen ein für alle Beteiligten adäquates Ergebnis und damit eine schnelle Lösung des Konfliktes zu erzielen.

Die Grundlage hierfür bildet die Umsetzung des gut strukturierten Verfahrens durch den Mediator. Die grundlegenden Prinzipien der Mediation, welche das Verfahren tragen sind:

 

-       Offenheit

-       Vertraulichkeit

-       Eigenverantwortlichkeit

-       Informiertheit

-       Allparteilichkeit

-       Freiwilligkeit

 

Unter Beachtung dieser Prinzipien führt der Mediator die Beteiligten durch die sechs Phasen der Mediation:

 

  1. Phase: Vorbereitung und Mediationsvertrag
  2. Phase: Themen und Informationssammlung
  3. Phase: Interessenklärung
  4. Phase: Kreative Ideensuche
  5. Phase: Auswahl und Bewertung von Optionen
  6. Phase: Mediationsvereinbarung und Umsetzung

 

Im Zuge dieser Phasen werden die Grundbedürfnisse und Interessen der Beteiligten erörtert um auf deren Grundlage entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten, die dann im beiderseitigen Einvernehmen umgesetzt werden sollen.


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